Barrierefreiheitserklärung
Barrierefreiheitserklärung
1. Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Universität Graz ist ständig bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.uni-graz.at.
2. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Universität Graz ist gerade dabei, Ihren Webauftritt komplett zu erneuern – Barrierefreiheit ist bereits in der Entwicklung ein begleitendes Thema.
Daher wird sich der Inhalt in Bezug auf die Einschätzung (nicht) barrierefreier Inhalte in nächster Zeit ständig ändern.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 10.5.2023 erstellt und wird ständig aktualisiert.
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 nach WCAG 2.0 im Konformitätslevel AA erfolgt bis Anfang März 2024 in Form eines Selbsttests mittels der Methode des lauten Denkens mit einer Vielzahl an Universitätsangehörigen.
4. Feedback und Kontaktangaben
Die Inhalte und technische Basis der Website werden laufend weiterentwickelt. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern, so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen.
Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie bitte an webredaktion(at)uni-graz.at mit dem Betreff "Meldung einer Barriere in der Website uni-graz.at“. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.
5. Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Kontaktformular der Beschwerdestelle
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.